§ 1 Geltungsbereich
1) Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der enbego Ing.-Büro Gottschlich (im folgenden Auftragnehmer) und ihrem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisationsleistungen sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2) Andere oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keinerlei Anwendung.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
1) Gegenstand des Vertrages ist die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungsinhalte
1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen wie Arbeitsergebnisse werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.
2) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, Anpassungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Arbeitsunterlagen und Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
3) Die Übermittlung der Verträge, Vereinbarungen und der Ergebnisse werden in digitaler Form übermittelt, bzw. zur Verfügung gestellt.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages, Bindungsdauer
1) Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per E-Mail oder Internet- Kontaktformular), auf Grundlage des vorher erstellten schriftlichen Angebots zu erfolgen. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit beim Auftraggeber auf der Grundlage des vorliegenden schriftlichen Angebots des Auftragnehmers, zustande.
2) Der Auftragnehmer hält sich an sein Vertragsangebot vier Wochen gebunden, sofern es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist.
§ 5 Widerrufsrecht
1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (enbego Ing. – Büro Gottschlich) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, insbesondere in Hinblick auf den vertraglichen Dienstleistungszweck erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen und Informationen (möglichst digital) zur Verfügung stellt, soweit sie der Auftragnehmer benötigt.
2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erbrachten (Teil-) Leistungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, an denen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben bei dem Auftragnehmer, soweit sie nicht wesentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers beinhalten.
§ 7 Sonstige Pflichten
1) Beide Parteien verpflichten sich, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnisse der erbrachten Leistung nur in gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben.
2) Beide Parteien verpflichten sich zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
§ 8 Haftung und Schadenersatz
1) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Auftragswert begrenzt.
2) Der Auftragnehmer haftet für einfache Fahrlässigkeit nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei Vertragspflichtverletzungen (aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3) Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 9 Leistungsverzögerungen
1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
2) Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat der Auftragnehmer den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.
§ 10 Annahmeverzug
1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 6 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung (exkl. Nebenkosten) verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
2) Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
1) Der Vertrag endet mit Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistung. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach tatsächlichem Aufwand bis zu diesem Zeitpunkt.
2) Für die bis zum Vertragsende geleisteten Tätigkeiten des Auftragnehmers ist die volle Vergütung (exkl. Nebenkosten) zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Diensten entfällt die Vergütung insoweit, als der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
§ 12 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren, Unterlagen, Dokumenten, Dienstleistungen und allen Rechten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2) Die von der enbego Ing.-Büro Gottschlich erstellten Dienstleistungen und Beratungsunterlagen sind Eigentum des Auftragnehmers und diese sind urheberrechtlich geschützt.
§ 13 Honorare, Nebenkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers ist nach den von dem Auftragnehmer die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), oder es gilt das vertraglich vereinbarte feste Honorar pro Auftrag, je nachdem was vertraglich vereinbart wurde.
2) Die Höhe der Honorarsätze basieren auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorar des Auftragnehmers, die im Vertrag genannt sind.
3) Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Alle Rechnungen sind ohne Abzug und wie auf der Rechnung vermerkt, per Überweisung zu zahlen.
4) Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) zu verlangen, es sei denn, der Schaden ist nachweislich geringer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
5) Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.
6) Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, nicht geltend machen.
7) Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
§ 14. Datenspeicherung und Datenweitergabe
1) Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert.
2) Die Daten des Auftraggebers, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, dürfen an die entsprechenden öffentlichen Stellen, Behörden und Finanzdienstleister übermittelt werden. Diese Freigabe wird hiermit ausdrücklich durch den Auftragnehmer erteilt.
§ 15 Schlussbestimmungen
1) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel.
3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von enbego Ing.- Büro Gottschlich (02625 Bautzen)
Bautzen, den 01.08.2024
enbego Ing.- Büro Gottschlich
Taschenberg 9
02625 Bautzen
Mobil: 01578 510 6100
Email: info@enbego.de
USt-IdNr. DE368436521
Dena-Berater-Nr. EB023089
Büro Torgau:
Thomas-Münzer-Straße 59
04860 Torgau
Mobil: 0151 1097 8998
Email: Volker.Tag@enbego.de
Dena-Berater-Nr. EB043103
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